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Die Bauleistungsversicherung
Sie sichert während der Bauzeit Kosten für Schäden am Baumaterial nach dem Einbau und an der Bauleistung ab. Zum Beispiel bei folgenden Ursachen: höhere Gewalt, ungewöhnliche
Witterungseinflüsse, wie Sturm und Hagel, Folgeschäden durch Material- oder Konstruktionsfehler oder gar mutwillige Zerstörung durch Dritte.
Typische Schäden sind zum Beispiel: Einsturz von Dächern nach einem Sturm, Diebstahl von Fenstern und Türen nach Einbau oder Wasserschäden durch eine defekte Installation.
Die Bauleistungsversicherung ersetzt weiterhin Schäden, die auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind. Wie es der Fall bei Stürmen, schweren Unwettern, Überschwemmungen,
Überflutungen, stark anhaltenden Unwettern oder anderen denkbaren Elementarereignissen der Fall ist. Aber auch Schäden, die auf Grund von unbekannten Eigenschaften des Baugrundes,
durch Fahrlässigkeit und Böswilligkeit fremder dritter Personen (auch durch Erfüllungsgehilfen der Unternehmer) oder gar Sabotage entstehen, werden durch die Bauleistungsversicherung ersetzt.
Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass die Bauleistungsversicherung nicht mit der betrieblichen Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers verwechselt werden sollte. Diese tritt nämlich
dann ein, wenn der aufgetretene Schaden an der Bauleistung nachweislich auf ein Verschulden des Unternehmers zurückzuführen ist. Allerdings schließen die Haftpflichtversicherer die
Bearbeitungsschäden vom Versicherungsschutz aus. Nur im begrenzten Umfang und gegen relativ hohe Beiträge kann der Unternehmer diese Schäden in seinen Versicherungsschutz hineinnehmen.
Der Bauherr zahlt einen einmaligen Beitrag für seine Bauleistungsversicherung, der sich nach der Höhe der Bausumme richtet. Dafür sind sowohl der Bauherr als auch alle am Bau beteiligten
Unternehmen geschützt. Das ist Grund genug, diese Kosten anteilig auf alle Unternehmen umzulegen. Ein zusätzlicher Vorteil bei dieser Regelung: Im Schadenfall gibt es keinen Streit zwischen dem
Bauherrn und den Unternehmen. Denn wer den Schaden verursacht oder zu verantworten hat, ist nicht von entscheidender Bedeutung. In unseren Angeboten wird auch Ersatz geleistet, sobald
erwiesen ist, dass ein Unternehmen einen Schaden schuldhaft verursacht hat.
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