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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht An seinem Haus- und Grundbesitz sollte man immer seine Freude behalten, auch wenn es mal Probleme gibt. Zum Beispiel Schadenersatzansprüche an den Versicherungsnehmer.
Ein klassischer Fall: Im Winter wurde der Gehweg vor dem Haus nicht gestreut, und jemand hat sich verletzt. Dann sorgt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dafür, dass der
Hausherr vor Schadenersatzansprüchen geschützt ist. Die Versicherung umfasst sämtliche Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts erhoben werden können. Es wird geprüft inwieweit die Ansprüche gerechtfertigt sind oder ob diese zu Unrecht gegen den Versicherungsnehmer gestellt worden sind - notfalls währt die
Versicherung diese auch auf eigene Kosten vor Gericht ab.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Mehrfamilienhäuser Bei Mehrfamilienhäusern bezieht sich die Deckung im Wesentlichen auf die
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir für Unfälle, die durch defekte Beleuchtung oder unebene Gehwegplatten entstanden sind, die Haftung übernehmen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für vermietete Eigentumswohnungen Als Besitzer einer vermieteten Eigentumswohnung besteht die Möglichkeit, Sondereigentum (die vermietete Wohnung) zu versichern.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Wohnungseigentümergemeinschaften Jede Wohnungseigentümergemeinschaft muss dem Gesetz nach das Gemeinschaftseigentum versichern.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Einfamilienhäuser Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus (einschließlich einer Einliegerwohnung) besteht
Versicherungsschutz für das Haus- und Grundbesitzerrisiko in der Regel im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung und erspart Ihnen eine separate Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Günstige Angebote finden Sie unter www.haftpflichtversicherung-im-versicherungsvergleich.de
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