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Nach den Bedingungen im Komfort Tarif sind mitversichert:
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Versicherte Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion Implosion Leitungswasser Sturm, Hagel Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Entschädigt werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen
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zusätzlich können weitere Elementarschäden abgesichert werden: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
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Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten auch für Abfahren, Ablagern und Vernichten von versicherten Sachen
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ohne Summenbegrenzung
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Mietausfall / Mietverlust für vermietete Wohnräume nach einem Schadenfall
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24 Monate
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Mehrkosten infolge von Preissteigerungen nach dem Versicherungsfall bis zur Wiederherstellung
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Mehrkosten durch behördliche Auflagen
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bis 15% der Versicherungssumme
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Sturmschäden an außen am Gebäude angebrachten Sachen
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Gebäudeschäden durch Austritt wärmetragender Flüssigkeiten, z.B. aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen, Rohrbruch und Frostschäden an diesen Anlagen
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Überspannungsschäden durch Blitz ohne Entschädigungsgrenze
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Top!
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Schäden durch Anprall oder Absturz eines Flugkörpers (auch unbemannt), seiner Teile oder seiner Ladung
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Nutzwärmeschäden (z.B. Kaminbrand)
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Gebäudeschäden nach Wasseraustritt aus Aquarien
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zusätzlich Mitversicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen
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bis 5% der Versicherungssumme
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zusätzlich Mitversicherung von Ableitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes aber auf dem Versicherungsgrundstück
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bis 3% der Versicherungssumme
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zusätzlich Mitversicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks Top!
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bis 5% der Versicherungssumme
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Bauliche Grundstücksbestandteile, dazu gehören z.B. Einfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehsteigbefestigungen, Müllbehälterboxen, Briefkastenanlagen usw.
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bis zu EUR 8.000 pro Schadenfall,
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Ersatz von Löschmittelkosten der Feuerwehr, sofern gesetzlich vorgesehen
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Dekontaminationskosten nach einem Brandschadenfall
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bis 10% der Versicherungssumme
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Vorsorgeversicherung für Wertverbesserungen am Gebäude bis zu 10% der Versicherungssumme
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Mitversicherung von Kosten für Zersägen und Abtransport vom Sturm umgestürzter Bäume Top!
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bis EUR 2.600 je Schadenfall
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Mitversicherung von Schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten durch Regen/Schmelzwasser
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bis zu EUR 8.000 je Schadenfall
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Mitversicherung von Kosten für Auswechslung von Armaturen nach einem Leitungswasserschaden
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bis EUR 260 je Schadenfall
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Mitversicherung von Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
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bis EUR 260 je Schadenfall Top!
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Mitversicherung von Gebäudeschäden nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch Top!
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bis 3 ‰ der Versicherungssumme
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Mehrkosten nicht wiederverwertbarer Reste
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bis 15% der Versicherungssumme
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Wasserverlust nach einem Rohrbruch
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bis EUR 520
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Hotelkosten auch für Mieter, die nach einem versicherten Schadenfall die gemietete Wohnung nicht mehr bewohnen können
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bis 3% der Versicherungssumme - maximal EUR 62 pro Tag
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bei einem selbstbewohnten Einfamilienhaus: Kosten für auswärtige Unterbringung, z.B. Hotel, während der Instandsetzung, wenn die Wohnung durch Feuer-, Leitungswasser- oder Sturm/Hagelschäden unbewohnbar
ist -
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maximal EUR 62 pro Tag, höchstens jedoch bis 5% der Versicherungssumme
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Graffitischäden bis 1% der Versicherungssumme, maximal EUR 5000 pro Jahr; Selbstbeteiligung EUR 150 pro Schadenfall
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Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Sachen
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Mitversicherung von Rauch-, Ruß-, Verpuffungsschäden und Schäden durch Blindgänger
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Schäden durch Anprall fremder Fahrzeuge
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Schäden durch Überschallknall und Tiefflieger
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Mitversicherung von Bruchschäden an Gasleitungen
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Schläuche
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Mitversicherung von Verkehrssicherungskosten
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Rückreisekosten bei Schäden während des Urlaubs ab einer voraussichtlichen Schadenhöhe von EUR 10.000
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Schäden durch innen liegende Regenwasserrohre
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Übernahme von Sachverständigenkosten des Versicherungsnehmers ab einer Schadenhöhe von EUR 25.000
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Ab einer Vertragsdauer von 3 Jahren: Verzicht auf den Einwand der Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit
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Top!
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